Cookie-Richtlinie

Stand: August 2026

Diese Cookie-Richtlinie ergänzt die Datenschutzerklärung und erläutert, wie auf dieser Website Cookies, lokale Speichertechniken, Pixel, Tags und vergleichbare Verfahren eingesetzt werden können. Der Begriff „Cookies“ umfasst nachfolgend auch solche ähnlichen Technologien.

Bestimmte Techniken werden benötigt, um ausdrücklich angeforderte Funktionen bereitzustellen, den technischen Betrieb zu schützen oder einen begonnenen Bestellvorgang durchzuführen. Analyse- und Werbetechnologien werden nur nach vorheriger Einwilligung eingesetzt.

1. Was sind Cookies?

Cookies sind kleine Dateneinheiten, die beim Besuch einer Website im Browser oder auf dem verwendeten Endgerät gespeichert werden. Sie können beispielsweise dazu dienen, eine Sitzung aufrechtzuerhalten, den Warenkorb zu verwalten oder bereits gewählte Datenschutzeinstellungen zu speichern.

Neben klassischen Cookies können weitere Techniken eingesetzt werden:

  • Lokale Browserspeicher halten bestimmte Einstellungen im aktuell verwendeten Browser fest.

  • Pixel und Tags können technische Ereignisse wie Seitenaufrufe oder abgeschlossene Bestellungen erfassen.

  • Sitzungskennungen ordnen einzelne Seitenaufrufe einem zusammenhängenden Besuch zu.

  • Vergleichbare Verfahren können Informationen auf einem Endgerät speichern oder von dort auslesen.

Ob eine bestimmte Technik verwendet wird, richtet sich nach der aufgerufenen Funktion und der Auswahl in den Cookie-Einstellungen.

2. Mögliche Verwendungszwecke

Cookies können unterschiedliche Aufgaben erfüllen. Nicht jede Kategorie wird bei jedem Besuch oder auf jedem Gerät eingesetzt.

Typische Verwendungszwecke sind:

  • Warenkorb und Bestellablauf während des Einkaufs aufrechterhalten

  • Formulare, Konten und Sitzungen vor unbefugten Zugriffen schützen

  • ausgewählte Sprach-, Regions- oder Darstellungsoptionen speichern

  • die getroffene Cookie-Auswahl dokumentieren

  • nach Einwilligung die Websitenutzung statistisch auswerten

  • Werbewirkung und Conversions messen, sofern dies zugelassen wurde

  • Werbezielgruppen ausschließlich im Umfang der gewählten Einwilligung bilden

Die jeweiligen Techniken können unmittelbar durch diese Website oder durch eingebundene Dienste gesetzt werden. Zu den möglichen externen Anbietern gehört unter anderem Google.

3. Speicherdauer

Cookies unterscheiden sich nicht nur nach ihrem Zweck, sondern auch nach ihrer Gültigkeitsdauer.

Sitzungscookies

Sitzungscookies werden regelmäßig nur während eines laufenden Besuchs benötigt. Sie können beim Schließen des Browsers entfernt werden. Abhängig von der Browserkonfiguration oder einer Wiederherstellungsfunktion kann eine Sitzung technisch länger bestehen bleiben.

Dauerhafte Cookies

Dauerhafte Cookies verbleiben für einen festgelegten Zeitraum auf dem Endgerät. Auf diese Weise können beispielsweise Sprachoptionen oder der gewählte Cookie-Status für einen späteren Besuch gespeichert werden.

Speicherfristen externer Anbieter

Bei eingebundenen Diensten hängt die Speicherdauer zusätzlich von der tatsächlichen Konfiguration und den Vorgaben des jeweiligen Anbieters ab. Angaben zu eingesetzten Kategorien und verfügbaren Laufzeiten können in den Cookie-Einstellungen angezeigt werden.

Cookies lassen sich über die Browserfunktionen auch vor Ablauf ihrer regulären Gültigkeitsdauer löschen.

4. Technisch erforderliche Cookies

Technisch erforderliche Cookies unterstützen Funktionen, die für den Betrieb der Website oder für einen ausdrücklich angeforderten Dienst notwendig sind. Ohne diese Technologien können bestimmte Abläufe möglicherweise nicht oder nur eingeschränkt bereitgestellt werden.

Dazu können gehören:

  • Der Warenkorb merkt sich die während des Einkaufs ausgewählten Artikel.

  • Sitzungsdaten halten einen Anmelde- oder Bestellvorgang aufrecht.

  • Sicherheitskennungen erschweren manipulierte Anfragen und unbefugte Zugriffe.

  • Sprach-, Regions- oder Währungseinstellungen werden gespeichert, wenn dies für die gewählte Darstellung erforderlich ist.

  • Der Einwilligungsstatus verhindert, dass das Cookie-Banner bei jedem Seitenwechsel erneut erscheint.

  • Eine technische Lastverteilung weist Anfragen einem geeigneten Server zu.

Eine Technologie ist nicht allein deshalb erforderlich, weil ihr Einsatz wirtschaftlich nützlich ist. Entscheidend ist, ob sie unbedingt benötigt wird, um eine Nachricht zu übertragen oder einen ausdrücklich gewünschten digitalen Dienst bereitzustellen.

5. Rechtsgrundlagen notwendiger Technologien

Die Speicherung von Informationen auf einem Endgerät oder der Zugriff auf dort gespeicherte Informationen kann ohne Einwilligung erfolgen, wenn die Voraussetzungen des § 25 Abs. 2 TDDDG erfüllt sind. Dies betrifft insbesondere technisch unbedingt erforderliche Abläufe.

Werden durch diese Technologien zugleich personenbezogene Daten verarbeitet, richtet sich die Rechtsgrundlage nach dem jeweiligen Zweck:

  • Art. 6 Abs. 1 Buchst. b GDPR kann für Warenkorb-, Checkout- und vertragsbezogene Funktionen gelten.

  • Angemessene Sicherheitsmaßnahmen, Fehleranalysen und Missbrauchsprävention können auf Art. 6 Abs. 1 Buchst. f GDPR gestützt werden.

  • Besteht eine gesetzliche Verarbeitungspflicht, kann Art. 6 Abs. 1 Buchst. c GDPR einschlägig sein.

Bei einer Verarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. f GDPR werden die berechtigten Interessen und die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen gegeneinander abgewogen.

6. Komfort- und Präferenzfunktionen

Präferenztechnologien können Einstellungen speichern, die über eine rein technische Konfiguration hinausgehen. Dazu zählen beispielsweise Darstellungsoptionen oder wiederkehrende Auswahlentscheidungen.

Je nach eingesetzter Funktion können sie:

  • beim nächsten Besuch die gewählte Sprache anzeigen

  • regionale Darstellungsoptionen beibehalten

  • bestimmte Oberflächen- oder Anzeigeeinstellungen speichern

  • freiwillig ausgewählte Komfortfunktionen bereitstellen

Ist eine solche Speicherung nicht unbedingt erforderlich, wird sie nur nach vorheriger Einwilligung gemäß § 25 Abs. 1 TDDDG eingesetzt. Die damit verbundene Verarbeitung personenbezogener Daten beruht in diesem Fall auf Art. 6 Abs. 1 Buchst. a GDPR.

7. Analyse-Cookies

Analysetechnologien können dabei helfen, allgemeine Nutzungsmuster zu erkennen und technische oder inhaltliche Schwachstellen zu untersuchen. Sie werden erst aktiviert, wenn zuvor eine entsprechende Einwilligung erteilt wurde.

Dabei kann beispielsweise ausgewertet werden:

  • welche Seiten während eines Besuchs geöffnet wurden

  • wie lange bestimmte Inhalte betrachtet wurden

  • an welcher Stelle eine Sitzung beendet wurde

  • welche Geräte- oder Browserkategorie verwendet wurde

  • über welchen Kanal der Zugriff erfolgte

  • ob Schaltflächen, Menüs oder andere Seitenelemente genutzt wurden

Die Ergebnisse können zur Beurteilung von Seitennavigation, Ladeverhalten und Inhaltsstruktur dienen. Eine Ablehnung von Analyse-Cookies soll die grundlegenden Einkaufs- und Informationsfunktionen nicht beeinträchtigen.

Rechtsgrundlagen sind § 25 Abs. 1 TDDDG für den Zugriff auf das Endgerät und Art. 6 Abs. 1 Buchst. a GDPR für die anschließende Verarbeitung personenbezogener Daten.

8. Marketing- und Werbe-Cookies

Werbetechnologien können zur Messung der Anzeigenwirkung und gegebenenfalls zur Personalisierung eingesetzt werden. Sie werden nicht allein durch den Websitebesuch aktiviert, sondern setzen eine entsprechende Auswahl im Cookie-Banner voraus.

Nach erteilter Einwilligung können die Informationen insbesondere verwendet werden, um:

  • den Erfolg von Anzeigen statistisch auszuwerten

  • einen Anzeigenklick mit einem späteren Kauf in Beziehung zu setzen

  • Abläufe zwischen Werbekontakt und Conversion zu untersuchen

  • Zielgruppen für eine erneute Ansprache zu bilden

  • die Häufigkeit bestimmter Werbeanzeigen zu steuern

  • Anzeigen anhand zulässiger Nutzungsinformationen anzupassen

Für personalisierte Werbung und die allgemeine Conversion-Messung können unterschiedliche Einwilligungskategorien erforderlich sein. Maßgeblich ist die Auswahl, die bei Aktivierung des jeweiligen Dienstes getroffen wurde.

Die Verarbeitung stützt sich auf § 25 Abs. 1 TDDDG und Art. 6 Abs. 1 Buchst. a GDPR.

9. Auswahl im Cookie-Banner

Beim ersten Besuch kann ein Cookie-Banner angezeigt werden. Dort lässt sich festlegen, welche nicht erforderlichen Cookie-Kategorien zugelassen werden.

Je nach technischer Ausgestaltung können unter anderem folgende Möglichkeiten angeboten werden:

  • alle angebotenen Kategorien akzeptieren

  • nicht erforderliche Cookies ablehnen

  • Kategorien einzeln auswählen

  • die Auswahl speichern und die Website mit diesen Einstellungen verwenden

Die Ablehnungsmöglichkeit soll ebenso zugänglich sein wie die Zustimmung. Vorab aktivierte Analyse- oder Werbeoptionen gelten nicht als wirksame Einwilligung.

Das bloße Schließen des Banners ohne eine eindeutige bestätigende Handlung stellt keine Zustimmung zu nicht erforderlichen Cookies dar.

10. Dokumentation der Cookie-Auswahl

Damit die getroffene Entscheidung berücksichtigt und erforderlichenfalls nachgewiesen werden kann, können begrenzte Angaben zum Einwilligungsstatus gespeichert werden.

Hierzu können gehören:

  • zugelassene und abgelehnte Kategorien

  • Datum und Uhrzeit der Auswahl

  • verwendete Version des Cookie-Banners

  • eine pseudonyme Einwilligungskennung

  • grundlegende technische Angaben, soweit sie für die Zuordnung erforderlich sind

Diese Informationen werden nicht allein zur Erstellung eines Werbeprofils verwendet. Abhängig vom Verarbeitungszweck kann die Speicherung auf § 25 Abs. 2 TDDDG sowie Art. 6 Abs. 1 Buchst. c oder f GDPR beruhen.

11. Änderung und Widerruf der Einwilligung

Eine Cookie-Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft geändert oder widerrufen werden. Die entsprechende Auswahl lässt sich über die Cookie-Einstellungen vornehmen.

Nach einem Widerruf werden die betroffenen Technologien bei nachfolgenden Seitenaufrufen nicht mehr auf Grundlage der zuvor erteilten Einwilligung verwendet. Bereits gespeicherte Cookies externer Anbieter können zusätzlich über die Browsereinstellungen gelöscht werden.

Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt.

12. Einstellungen im Browser

Die meisten Browser stellen Funktionen zur Verwaltung von Cookies bereit. Vorhandene Cookies können dort eingesehen, einzeln entfernt oder bei einer erneuten Speicherung eingeschränkt werden.

Abhängig vom verwendeten Browser können beispielsweise folgende Einstellungen verfügbar sein:

  • Cookies nach dem Ende einer Sitzung löschen

  • Cookies bestimmter Websites sperren

  • Drittanbieter-Cookies begrenzen

  • vor einer erneuten Speicherung einen Hinweis anzeigen

  • sämtliche gespeicherten Websitedaten entfernen

Eine vollständige Sperrung kann dazu führen, dass Warenkorb, Anmeldung, Checkout oder andere interaktive Bereiche nicht ordnungsgemäß funktionieren.

Anleitungen finden Sie im Hilfebereich des jeweiligen Browsers. Auf dieser Seite werden keine externen Verweise zu diesen Anleitungen bereitgestellt.

13. Google Consent Mode

Der Google Consent Mode kann eingesetzt werden, um die Nutzung eingebundener Google-Dienste an die Auswahl im Cookie-Banner anzupassen.

Dabei können insbesondere folgende Einwilligungssignale verarbeitet werden:

  • analytics_storage steuert analysebezogene Speicherung.

  • ad_storage betrifft werbebezogene Cookies und vergleichbare Speicherzugriffe.

  • ad_user_data beschreibt die Zustimmung zur Übermittlung werbebezogener Nutzerdaten an Google.

  • ad_personalization betrifft die Verwendung von Daten für personalisierte Werbung.

Vor einer Einwilligung werden nicht erforderliche Kategorien standardmäßig als „abgelehnt“ behandelt. Die betreffenden Funktionen werden erst nach einer entsprechenden Auswahl aktiviert.

Je nach technischer Umsetzung können Google-Dienste bei einer Ablehnung begrenzte oder cookielose technische Signale verarbeiten. Ob und in welchem Umfang dies geschieht, richtet sich nach der tatsächlichen Konfiguration. Eine solche Verarbeitung kommt nur bei Vorliegen einer geeigneten Rechtsgrundlage in Betracht.

Der Consent Mode ist ein technisches Steuerungsverfahren. Er ersetzt weder das Cookie-Banner noch eine gesetzlich erforderliche Einwilligung.

14. Google Analytics

Nach erteilter Einwilligung kann Google Analytics zur statistischen Untersuchung der Websitenutzung eingesetzt werden. Für Nutzer im Europäischen Wirtschaftsraum ist regelmäßig Google Ireland Limited zuständig. Eine Beteiligung von Google LLC oder weiteren Stellen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums kann nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Je nach Konfiguration können insbesondere folgende Informationen verarbeitet werden:

  • Seitenaufrufe, Sitzungsdauer und Navigationswege

  • technische Ereignisse und Interaktionen

  • Browser-, Geräte- und Betriebssystemdaten

  • Herkunftskanal eines Besuchs

  • ungefähre Standortinformationen

  • IP-bezogene Daten, deren weitere Verarbeitung von der Konfiguration abhängt

Die Auswertung kann zur Beurteilung von Seitenaufbau, Bedienbarkeit und technischer Leistung verwendet werden. Google Analytics wird nur im Umfang der erteilten Analyse-Einwilligung eingesetzt.

Rechtsgrundlagen sind § 25 Abs. 1 TDDDG und Art. 6 Abs. 1 Buchst. a GDPR. Diese Auswahl kann jederzeit über die Cookie-Einstellungen geändert werden.

15. Google Ads und Conversion-Messung

Nach ausdrücklicher Einwilligung können Google Ads und damit verbundene Messfunktionen eingesetzt werden. Mithilfe dieser Technologien lässt sich feststellen, ob ein Besuch nach einer Anzeigeninteraktion zu einer festgelegten Handlung geführt hat.

Dabei können unter anderem folgende Informationen verarbeitet werden:

  • Klick auf eine Werbeanzeige

  • anschließend besuchte Seiten

  • Abschluss einer Bestellung oder einer anderen festgelegten Conversion

  • Angaben zu Gerät, Browser und technischer Verbindung

  • Werbe- oder Conversion-Kennungen

  • Zeitpunkt und Art des erfassten Ereignisses

Die Daten können zur statistischen Bewertung von Werbemaßnahmen und zur Anpassung der Anzeigenschaltung verwendet werden. Remarketing und personalisierte Werbung werden nur aktiviert, wenn die hierfür erforderliche Einwilligung vorliegt.

Rechtsgrundlagen sind § 25 Abs. 1 TDDDG und Art. 6 Abs. 1 Buchst. a GDPR. Der Widerruf kann über die Cookie-Einstellungen vorgenommen werden.

16. Google reCAPTCHA

Google reCAPTCHA kann eingebunden werden, um Formulare vor automatisierten Eingaben, Spam und missbräuchlichen Anfragen zu schützen. Der Dienst untersucht technische Merkmale und Interaktionsmuster, um menschliche Eingaben von automatisierten Zugriffen zu unterscheiden.

Dabei können folgende Daten betroffen sein:

  • IP-Adresse

  • Browser- und Geräteinformationen

  • verweisende und aufgerufene Seite

  • Mausbewegungen, Klickverhalten oder Aufenthaltsdauer

  • vorhandene Google-bezogene Kennungen, sofern der verwendete Browser sie übermittelt

Im Europäischen Wirtschaftsraum ist regelmäßig Google Ireland Limited zuständig. Eine Verarbeitung durch Google LLC in den USA kann ebenfalls in Betracht kommen.

Ob reCAPTCHA ohne Einwilligung als notwendige Sicherheitsfunktion eingesetzt werden kann oder zuvor eine Einwilligung benötigt, hängt von der tatsächlichen Einbindung, der Art des Formulars und verfügbaren weniger eingriffsintensiven Schutzmaßnahmen ab. Die Rechtsgrundlage richtet sich daher nach der konkreten Umsetzung.

Bei einem einwilligungsbasierten Einsatz gelten § 25 Abs. 1 TDDDG und Art. 6 Abs. 1 Buchst. a GDPR. Ist die Sicherheitsverarbeitung unbedingt erforderlich, können § 25 Abs. 2 TDDDG und Art. 6 Abs. 1 Buchst. f GDPR einschlägig sein.

17. Zahlungsbezogene Technologien

Beim Aufruf des Checkouts oder bei Auswahl einer Zahlungsart können technisch erforderliche Bestandteile des jeweiligen Zahlungsdienstes geladen werden. Cookies oder vergleichbare Sicherheitsfunktionen können zur Erkennung einer Transaktion und zur Begrenzung von Zahlungsbetrug verwendet werden.

Verarbeitet werden können beispielsweise:

  • Bestellnummer, Währung und Zahlungsbetrag

  • Zahlungsstatus und Transaktionskennung

  • Rechnungsangaben

  • IP-Adresse und grundlegende Geräteinformationen

  • Browserdaten und technische Sicherheitsmerkmale

Als Kreditkarten werden Visa, Mastercard und American Express akzeptiert. Die im Einzelfall verfügbaren Zahlungsarten werden während des Bestellvorgangs angezeigt.

Für unbedingt notwendige Speicherzugriffe kann § 25 Abs. 2 TDDDG gelten. Die Verarbeitung zur Zahlungsdurchführung beruht regelmäßig auf Art. 6 Abs. 1 Buchst. b GDPR. Sicherheitsprüfungen können zusätzlich auf Art. 6 Abs. 1 Buchst. f GDPR gestützt werden.

18. Schutz vor unbefugten Zugriffen

Sicherheitsdienste können technische Informationen verarbeiten, um verdächtige Seitenaufrufe, automatisierte Angriffe oder Manipulationsversuche bei Bestellungen festzustellen.

Dazu können zählen:

  • IP-Adresse und Herkunft einer Anfrage

  • Häufigkeit und Reihenfolge von Zugriffen

  • Browser- und Gerätemerkmale

  • Sitzungskennung

  • Hinweise auf ungewöhnliche Nutzungsmuster

Solche Daten werden nicht allein deshalb für Marketingzwecke verwendet, weil sie technisch verfügbar sind. Ist ein Cookie oder Endgerätezugriff für die angeforderte Funktion oder eine sichere Übertragung unbedingt erforderlich, kann § 25 Abs. 2 TDDDG gelten. Die Verarbeitung personenbezogener Daten kann auf Art. 6 Abs. 1 Buchst. f GDPR beruhen.

19. Inhalte und Dienste externer Anbieter

Einzelne Seiten können Funktionen externer Anbieter enthalten. Wird ein solcher Dienst aktiviert, kann der Browser eine unmittelbare Verbindung zum betreffenden Anbieter herstellen. Dabei können technische Daten und bereits vorhandene Kennungen übermittelt werden.

Einwilligungspflichtige Inhalte bleiben entsprechend der Auswahl in den Cookie-Einstellungen gesperrt, bis die erforderliche Zustimmung vorliegt. Die Einbindung einer externen Funktion bedeutet nicht, dass sämtliche damit verbundenen Verarbeitungsvorgänge ohne weitere Prüfung zulässig sind.

Nähere Angaben zu Empfängern und Verarbeitungszwecken finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Cookie-Einstellungen.

20. Übermittlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums

Einzelne eingebundene Dienste können Daten in Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums verarbeiten, insbesondere in den USA.

Je nach Empfänger kann die Übermittlung auf einer der folgenden Grundlagen beruhen:

  • Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission

  • gültige Teilnahme am EU-US Data Privacy Framework

  • Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission

  • ergänzende Schutzmaßnahmen

  • eine andere nach Kapitel V der GDPR zulässige Rechtsgrundlage

Welcher Mechanismus verwendet wird, richtet sich nach dem jeweiligen Dienst und dessen rechtlicher Stellung. Das Datenschutzniveau in einem Drittstaat kann von den Standards innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums abweichen.

21. Folgen einer Ablehnung

Nicht erforderliche Cookies können abgelehnt werden, ohne dass dadurch die grundlegenden Shopfunktionen beeinträchtigt werden sollen. Analyse, personalisierte Werbung und vergleichbare optionale Dienste stehen dann möglicherweise nicht zur Verfügung.

Werden auch technisch erforderliche Cookies unmittelbar im Browser blockiert, können Einschränkungen auftreten. Davon können insbesondere betroffen sein:

  • Speicherung des Warenkorbinhalts

  • Anmeldung bei einem Kundenkonto

  • Wechsel zwischen einzelnen Schritten des Checkouts

  • Speicherung der Datenschutzentscheidung

  • Sicherheits- oder Formularfunktionen

Welche Einschränkungen tatsächlich auftreten, hängt von der Browserkonfiguration und der jeweils verwendeten Funktion ab.

22. Verhältnis zur Datenschutzerklärung

Diese Richtlinie befasst sich vorrangig mit Cookies und vergleichbaren Technologien. Weitere Informationen zum Verantwortlichen, zu Empfängern, Speicherdauern, Betroffenenrechten und sonstigen Verarbeitungsvorgängen enthält die Datenschutzerklärung.

Die Cookie-Richtlinie kann angepasst werden, wenn sich eingesetzte Dienste, technische Abläufe oder rechtliche Anforderungen ändern. Maßgeblich ist die jeweils auf der Website veröffentlichte Fassung.

23. Kontakt

Fragen zur Verwendung von Cookies oder zur Änderung von Datenschutzeinstellungen können über folgende Kontaktdaten eingereicht werden:

Telefon: +1 (972) 388-7318
E-Mail: orderhelp@merveniq.com